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Protokolle der Universitätsvertretung Der Verlauf jeder Sitzung der Universitätsvertretung ist gem. § 12 HTU-Satzung durch ein Protokoll zu beurkunden. Das Protokoll bedarf der Bestätigung durch die Universitätsvertretung üblicherweise findet dies auf der jeweils nächsten ordentlichen Sitzung statt. Um die Korrektheit eines Protokolls zu überprüfen, ist daher der Bestätigungsvermerk im in der Regel nachfolgenden Protokoll zu überprüfen und etwaige Berichtigungen sind dabei zu berücksichtigen. Zwecks der Übersicht über die Aufträge der gewählten Mandatarinnen und Mandatare an die drei Vorsitzenden sowie die Referentinnen und Referenten, wurde der Bereich angenommene Anträge eingerichtet. Dieser Bereich ist nicht Teil des offiziellen Protokolls und daher gilt im Zweifelsfall, dass im dazugehörigen Protokoll Festgehaltene. Das Dokumentationsreferat ist bemüht, diese Übersicht so vollständig wie möglich zu halten eine Garantie auf Vollständigkeit kann jedoch nicht abgegeben werden. |
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